BURSA (Biermann) — Verstorbene mit einem negativen postmortalen nasopharyngealen Abstrich für SARS-COV‑2 und Patienten, bei welchen von der Diagnose einer Infektion mit SARS-COV‑2 bis zu ihrem Tod mehr als drei Wochen vergangen sind, können als Hornhautspender in Betracht gezogen werden.
Zu diesem Ergebnis kam eine Studie aus der Türkei, welche okuläres Gewebe von insgesamt 47 Patienten (mittleres Alter 74 Jahre, Range 39–92 Jahre), davon 29 Männer und 18 Frauen einer Intensivstation analysierte. Zusätzlich wurden demographische Daten, Komorbiditäten, Behandlungen und Imfpfstatus der nachweislich an COVID-19 erkrankten Patienten analysiert. Innerhalb von zwei Stunden postmortal wurden nasopharyngeale Abstriche, Abstriche aus dem oberen und unteren Bindehautsack und vom Hornhautepithel sowie Kammerwasser entnommen. Es wurde das GeneMAP 2019-nCoV severe acute respiratory syndrome coronavirus‑2 (SARS-CoV‑2) Detection-Kit verwendet, um den Nachweis von SARS-COV‑2 zu führen.
Bei 21 Patienten waren die nasopharyngealen Abstriche positiv für eine RT-PCR. Mindestens eine Probe der okulären Gewebe war bei sechs dieser Patienten ebenfalls positiv.
Bei den 26 Verstorbenen, die einen negativen nasopharyngealen Abstrich aufwiesen, war keine der okulären Gewebeproben positiv für SARS-COV‑2.
Der durchschnittliche Zeitraum zwischen Diagnose bis zum Tod lag bei Verstorbenen mit positivem postmortalem Abstrich bei zehn Tagen (2–27 Tage). Bei postmortal negativ getesteten Verstorbenen lag dieser Zeitraum bei im Durchschnitt 21 Tagen (1–80 Tage). Dieser Unterschied war statistisch signifikant (P = 0,01). (ak)
SARS-COV‑2
Hornhautspende mit ausreichendem Abstand zur Infektion möglich
20. Dezember 2022
Autoren: Korkmaz H et al.
Korrespondenz: gokbenbilekulutas@gmail.com
Studie: Investigation of SARS-CoV-2 in Postmortem Ocular Tissues and Evaluation of Its Effects on Corneal Donation
Quelle: Cornea. 2022 Oct 1;41(10):1265-1270.
Web: https://doi.org/10.1097/ICO.0000000000003093