TOKIO (Biermann) – Die Autoren einer aktuellen Arbeit haben bei Patienten mit einem Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses (RVV-MÖ) ein neues personalisiertes Therapieprotokoll in Verbindung mit einer Anti-VEGF-Behandlung eingeführt und gute längerfristige funktionelle und morphologische Ergebnisse konstatiert. Bei diesem Schema basiert die Frequenz der intravitrealen Injektionen (IVI) auf der individuellen Wirksamkeitsdauer der Substanz.
In ihre prospektive Studie schlossen die Wissenschaftler 48 Patienten/Augen mit einem therapienaiven RVV-MÖ ein und führten eine 1‑malige IVI mit Aflibercept (AFL) durch. Die Gesamtkohorte wurde danach alle 2 Wochen über einen Zeitraum von 24 Wochen bzw. bis zu einem Rezidiv kontrolliert. Bei einem Rezidiv erfolgte eine 2. IVI und die Arbeitsgruppe legte die individuelle Wirksamkeit von AFL als Zeitraum bis zu diesem Zeitpunkt fest und terminierte die nachfolgenden IVI-Intervalle um 1 Woche kürzer als die Wirksamkeitsdauer. Die weiteren IVI-Abstände wurden je nach Aktivität des MÖ zum Zeitpunkt der vorangegangenen IVI um 1 Woche verkürzt oder verlängert, vergleichbar mit dem Treat and Extend Schema. Der gesamte Studienzeitraum betrug 24 Monate.
Die Forscher ermittelten bei 37 der 48 Augen (77,1%) innerhalb der ersten 24 Wochen nach der 1. IVI ein Rezidiv. Die mittlere Wirksamkeitsperiode lag bei 92,5±40,8 Tagen und die mittlere Anzahl an Kontrollen bis zum Rezidiv bei 7,6±2,9. Die mittlere bestkorrigierte Sehschärfe (BCVA) und die mittlere zentrale Makula-Dicke (CMT) verbesserten sich von 0,37±0,25 logMAR (0,4 dezimal) und 656±185 µm zu Studienbeginn auf 0,07±0,18 logMAR (0,8 dezimal) und 274±38 µm nach 24 Monaten (beide p<0,001). Zudem eruierten die Retinologen, dass die finale BCVA etwas geringer ausfiel als die höchste BCVA (0,02±0,15 logMAR; 1,0 dezimal) nach 45,5±28,1 Tagen während der Wirksamkeitsperiode (p=0,04), wohingegen sich die CMT nicht von solcher während der Wirksamkeitsperiode unterschied (p=0,06). Die mittlere Anzahl an Kontrollen betrug insgesamt 15,8±3,4 und an IVI 7,2±2,9.
(tt)