BONN (Biermann) – Eine aktuelle Studie hat gezeigt, dass eine submakuläre Hämorrhagie (SMH) bei Patienten, die eine blutverdünnende Therapie einnehmen, stärker ausgeprägt ist als bei solchen ohne diese Medikation. Die Autoren der Arbeit unterstreichen deshalb den interdisziplinären Austausch, um das Risiko-Nutzen-Verhältnis der Blutverdünnung bei diesem Patientenkollektiv kritisch zu diskutieren.
Die Wissenschaftler überprüften retrospektiv medizinische Aufzeichnungen zu 115 Patienten (mittleres Alter 82,2 Jahre), bei denen aufgrund einer SMH infolge einer neovaskulären AMD eine chirurgische Intervention (u.a. subretinale und/oder intravitreale Injektion von rekombinantem Gewebeplasminogenaktivator und Bevacizumab, Gastamponade oder Vitrektomie) erfolgte. Die Arbeitsgruppe evaluierte insbesondere die bestkorrigierte Sehschärfe (BCVA), die Größe der SMH sowie die Gruppe der blutverdünnenden Substanzen. Der mittlere Nachbeobachtungszeitraum betrug 7,63 Monate (Bereich 0–19 Monate).
Die Forscher ermittelten, dass 83 der 115 Patienten (72,2%) Blutverdünner einnahmen (Gruppe 1), darunter 37 Patienten (32,2%) mit Antikoagulanzien (direkte orale Antikoagulanzien [DOAK] oder Vitamin-K-Antagonisten [VKA]) sowie 46 Patienten (40,0%) mit Thrombozytenaggregationshemmern (Acetylsalicylsäure [ASS] oder Clopidogrel).
Die Experten konstatierten, dass sich die mittlere Größe der SMH in Gruppe 1 präoperativ als signifikant größer im Vergleich zur Gruppe 2 ohne Blutverdünnung erwies (35,92 vs. 21,91 mm2; p=0,001). Die mittlere BCVA lag präoperativ in Gruppe 1 bei 0,025 und in Gruppe 2 bei 0,03 dezimal und verbesserte sich nach einem Jahr nur in Gruppe 2 auf 0,05 dezimal (p=0,503).
Zudem beobachteten die Retinologen beim Vergleich von Patienten, die Antikoagulanzien und solchen, die Thrombozytenaggregationshemmer applizierten, weder prä- noch postoperativ signifikante Unterschiede, wohingegen die Größe der SMH bei Patienten, die VKA im Vergleich zu denjenigen, die DOAK verwendeten, signifikant differierte (63,70 vs. 31,76 mm2; p=0,005).
(tt)