Cornea­les Crosslinking

Neuer Crosslinking-Pen mit vielversprechender Performance

27. September 2025

KAPSTADT (Bier­mann) — Das cornea­le Cross­lin­king (CXL) stellt bei Kera­to­konus inzwi­schen eine Stan­dard-Behand­lung dar. In einer Phase I/II-Studie wurde mit dem Cross­lin­king-Pen ein neues Gerät für die Behand­lung auf Sicher­heit und Leis­tungs­fä­hig­keit getes­tet. In die prospek­ti­ve explo­ra­ti­ve Studie, welche eine Nach­be­ob­ach­tungs­zeit von zwölf Mona­ten hatte, wurden 21 Augen von 21 Pati­en­ten im Alter von 14 bis 27 Jahren einge­schlos­sen, bei denen die Diagno­se eines progres­si­ven Kera­to­konus vorlag. Alle Pati­en­ten wurden einsei­tig nach einem beschleu­nig­ten Epi-Off-Proto­koll mit Ribo­fla­vin und dem Corne­al Cross­lin­king Pen behan­delt. Zu den Wirk­sam­keitsend­punk­ten gehör­ten Verän­de­run­gen des Astig­ma­tis­mus, der maxi­ma­len Kerato­me­trie (Kmax) und der best­kor­ri­gier­ten Sehschär­fe (BCVA) im Vergleich zum Ausgangs­wert. Die Sicher­heit umfass­te uner­wünsch­te Ereig­nis­se und Verän­de­run­gen der Pachy­me­trie, des Augen­in­nen­drucks (IOD) und der Endo­thel­zell­zahl (ECC).
Der Astig­ma­tis­mus war nach 12 Mona­ten um einen Mittel­wert (95 % CI) von 0,56 (0,10, 1,03) dpt signi­fi­kant redu­ziert. Kmax war eben­falls um einen Mittel­wert von 0,63 dpt  redu­ziert, was letzt­lich jedoch nicht signi­fi­kant war. Die BCVA verbes­ser­te sich signi­fi­kant um fast vier Zeilen (- 0,38; logMAR). Es wurde keine Horn­haut­ver­dün­nung beob­ach­te.  Pachy­me­trie, IOD und ECC blie­ben über 12 Monate stabil. Uner­wünsch­te Ereig­nis­se traten selten und in leich­ter Form auf.
Damit könne der Corne­al Cross­lin­king Pen als sicher und wirk­sam einge­stuft werden. Zukünf­ti­ge Studi­en soll­ten die deut­li­che Visus­bes­se­rung bestä­ti­gen und den mögli­chen Mecha­nis­mus hier­für klären. (ak)

Autoren: Saks A et al.
Korrespondenz: conradsaks@gmail.com
Studie: Visual rehabilitation in keratoconus by altering corneal shape using the corneal crosslinking pen: initial results
Quelle: Graefes Arch Clin Exp Ophthalmol. 2025 Aug;263(8):2299-2305.
Web: https://doi.org/10.1007/s00417-025-06825-6

html

Aus rechtlichen Gründen (Heilmittelwerbegesetz) dürfen wir die Informationen nur an Fachkreise weitergeben.