TÜBINGEN (Biermann) — Eine weitere deutsche Studie ging der Frage nach, inwiefern das Corona-Virus durch Augengewebe übertragen werden könnte. Augenärzte der Universitätsklinik Tübingen führten am cornealen Stroma und Hornhautendothel, bulbärer Konjunktiva, Bindehautabstrichen, Vorderkammerflüssigkeit und Hornhautepithel von insgesamt 10 Bulbi von postmortalen Spendern eine Reverse-Transkriptions-PCR (qRT-PCR) auf SARS-CoV2-RNA durch.
Die Bulbi wurden fünf an Ateminsuffizienz verstorbenen Covid-19-Patienten entnommen, bei denen SARS-CoV‑2 mittels pharyngealem Abstrich und bronchoalveolärer Lavage nachgewiesen worden war. Die Untersuchung der Gewebe erfolgte unter Einsatz von entsprechender persönlicher Schutzausrüstung und unter speziellen Schutzmaßnahmen. Mittels qRT-PCR konnte in den entnommenen Geweben und Proben keine SARS-CoV2-RNA nachgewiesen werden.
Es sei davon auszugehen, so die Autoren, dass die Gefahr einer SARS-Cov2-Infektion bei Verwendung von Hornhaut- oder Bindehautgewebe sehr gering sei. Weitere Studien mit einer höheren Anzahl von COVID-19-Patienten seien jedoch notwendig, um diese Ergebnisse zu bestätigen. Dies könne unter anderem auch für Hornhautspenden und Hornhauttransplantationen von großer Wichtigkeit sein.
(ak)