MAINZ (Biermann) – Nach perforierender Keratoplastik kann es zu einer endothelialen Dekompensation kommen, welche unter Umständen mittels DMEK (Descemet membrane endothelial keratoplasty) oder DSAEK (Descemet stripping automated endothelial keratoplasty) behandelt werden muss. In einer Mainzer Studie wurde untersucht, ob sich für eins der beiden Verfahren ein signifikanter Vorteil ergeben könnte.
In die retrospektive Studie wurden die Daten von 19 Patienten nach DMEK und 11 Patienten nach DSAEK aufgrund einer endothelialen Dekompensation als Folge einer perforierenden Keratoplastik untersucht. Primärer Endpunkt der Studie war der bestkorrigierte Visus. Als sekundäre Endpunkte dienten die Endothelzelldichte, Rebubbling-Rate und Abstoßungsrate nach sechs und zwölf Monaten.
Nach sechs Monaten zeigten 89% der DMEK und 73% der DSAEK-Transplantate eine suffiziente Entquellung der Hornhaut mit Verbesserung des bestkorrigierten Visus. Nach zwölf Monaten lag der Anteil bei 63% (DMEK) und 64% (DSAEK). Im Mittel wurde für die DMEK-Gruppe eine Visusverbesserung von 1 auf 0,5 LogMAR nach sechs und zwölf Monaten erreicht. In der DSAEK-Gruppe konnte eine Visusverbesserung von 3 auf 2 LogMAR nach sechs und letztlich auf 1,3 LogMAR nach zwölf Monaten erreicht werden.
Nach zwölf Monaten hatte sich die Endothelzelldichte des Transplantats für DMEK-Patienten um 58% und für DSAEK-Patienten um 59% verringert. Ein Rebubbling wurde in 63% der DMEK-Gruppe und 64% der DMEK-Gruppe notwendig. In keinem der Arme kam es zu einer Abstoßung des Transplantats.
Somit konnte durch die beschriebene Studie gezeigt werden, dass beide Verfahren den Visus bei Patienten mit perforierender Keratoplastik und nachfolgendem Endothelzellverlust verbessern können. Sowohl das Transplantatüberleben als auch Endothelzelldichte und Rebubbling-Rate waren in beiden Gruppen ähnlich.
(ak)